Information

Als erfahrenes Team bieten wir erfolgreiche Elektrotechnik-Lösungen für die Schifffahrt. Unsere Kompetenzen: Service, Wartung, Reparaturen, Power Management. Innovative Lösungen, schnelle Kundenbetreuung (24/7) und hohe Erreichbarkeit sind unsere Prioritäten.

icon_widget_image SES Ship Electric Service GmbH, Ottenser Hauptstr. 2-6 Eingang Hahnenkamp 1, 22765 Hamburg icon_widget_image +49 40 – 226 33 90 -91 / -92 icon_widget_image service@ses-hamburg.com
24/7 Notfall Hotline:
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AGB

AGB

1. Preise:  

Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lager/Standort Hamburg ausschließlich Verpackung. Maßgebend für die Rechnung sind die am Tage der Lieferung und Leistung gültigen Preise. 

2. Lieferzeit:  

Die angegebenen Lieferzeiten sind stets geschätzt, also unverbindlich und schließen Inverzugsetzung, Verzugsstrafen und Schadensersatzansprüche aus. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns, den Umständen entsprechend, ganz oder teilweise von eingegangenen Verpflichtungen. Streichungen und Sistierungen fest erteilter und bestätigter Aufträge, hierunter fallen auch Abrufaufträge, werden nicht angenommen. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten ‐ gleichwohl, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten, ‐ z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh‐ und Baustoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung und Leistung nicht unmöglich werden, die Lieferung in angemessenem Umfang. Wird durch die o. a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit.   

3. Serviceabrechnung:

a) Service, Wartungen, Inbetriebsetzungen und sonstige Serviceleistungen werden nach Zeit und Aufwand berechnet. Es gelten unsere jeweils gültigen Verrechnungssätze, die vom Besteller anzufordern sind.  

b) Bei der Serviceabrechnung gelten Wartezeiten als Arbeitszeit, Reisezeiten gelten in den Grenzen der tariflichen Regelungen als Arbeitszeit. Sofern die Arbeiten auf Verlangen des Bestellers zu Zeiten oder Umständen erfolgen, die tarifliche Zuschläge erfordern, so werden diese entsprechend den gültigen Verrechnungssätzen berechnet.  

c) Neben der Arbeitszeit werden Auslösungen und die notwendigen Auslagen, zum Beispiel Fahrgeld, Beförderung von Gepäck, Handwerkszeug und Kleinmaterial etc, das nachweislich aufgewendete Material zu den vereinbarten Preisen sowie die Vergütung für die Bereitstellung von Spezialwerkzeugen, Mess‐ und Prüfgeräten nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet.

4. Verpackung:

Die Auswahl der Verpackungsart behalten wir uns in jedem Fall vor. Besondere Wünsche des Bestellers werden nach Möglichkeit beachtet, aber nur, wenn diese auf dem Bestellschein jeweils deutlich sichtbar vermerkt sind. 

5. Versand:

Nach unserer Wahl (in dringenden Fällen per Express oder Schnellpaket zu Lasten des Bestellers), sofern nicht auf der Vorderseite der Bestellung deutlich sichtbare Versandvorschriften angegeben sind. Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei leicht zerbrechlichen Gegenständen sind wir berechtigt, ohne vorherige Vereinbarung, diese gegen Bruch auf dem Transportwege zu versichern. Die Versicherungsprämie wird jeweils mit der Ware in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind nach unserer Wahl gestattet und können sofort fakturiert werden.

Die Gefahr für fertig gestellte Ware geht an unsere Auftraggeber in dem Augenblick über, wenn dieselbe:  

a) unsere Lager verlassen. Dieses gilt auch dann, wenn die Transportkosten von uns getragen werden. Die Verpackung geschieht unter Anwendung notwendiger Sorgfalt. Der Versand wird nach bestem Ermessen jedoch ohne Verbindlichkeit für uns vorgenommen.  

b) versandbereit ist, der Versand oder die Zustellung jedoch auf Verlangen unserer Auftraggeber erst zu einem späteren Termin erfolgen soll.

6. Beanstandungen:

Beanstandungen irgendwelcher Art, können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Grundsätzlich haften wir für Mängel bei der Lieferung und Montage nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:  

a) alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Herstellung, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar geworden sind.  

Weitergehende Ansprüche aller Art, besonders auch solche bei Unfällen von Personen und Beschädigungen von Sachen, sind ausgeschlossen.  

Sollten beim Einbau unserer Geräte besondere Entstörungsmaßnahmen an den gelieferten Geräten oder am Einbauort notwendig werden, so gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzmaterial hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie auf übermäßige Beanspruchung. Dasselbe gilt ferner bei ungeeigneten Betriebsmitteln, bei chemischen, Elektro‐chemischen, elektrischen oder tropischen Einflüssen, die ohne unsere Kenntnis auf die Lieferung einwirken.  

Sofern seitens unserer Auftraggeber oder Dritter ohne unsere Genehmigung oder Anweisung Eingriffe und Änderungen an der Lieferung durchgeführt werden, erlischt für uns sofort jegliche Haftung.  

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte Gegenstände gilt nur für Verbraucher 1 Jahr Gewährleistungsfrist. 

7. Eigentumsvorbehalt: 

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, auch dann, wenn sie ganz oder teilweise verarbeitet ist. Aus diesem Grund ist eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung derselben nicht gestattet. Bei einer evtl. zwangsweisen Pfändung ist sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend Mitteilung davon zu machen. Bei Weiterverkauf gilt der Kaufpreis an den Käufer an uns abgetreten, ohne dass es im einzelnen Fall einer besonderen Abtretung bedarf.

Eine Weiterveräußerung unserer Lieferung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dieselben von ihrem Kunden mindestens in der Höhe unserer Forderung Bezahlung erhalten. Ansprüche aus derartigen Geschäften sind auf Wunsch sofort an uns zu übertragen. Etwaige Kosten an Interventionen gehen zu Lasten unserer Auftraggeber.

Befindet sich ein Besteller im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Zahlung zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden, wenn nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist Zahlung erfolgt. In diesem Fall steht uns neben dem Schadenersatzanspruch auch der Anspruch auf Herausgabe des von uns gelieferten Gegenstandes zu. Wird der Anspruch auf Schadenersatz neben dem Anspruch auf Herausgabe geltend gemacht, sind wir berechtigt, für die inzwischen eingetretene Wertminderung des gelieferten Gegenstandes und wegen entgangenen Gewinns Schadenersatz zu verlangen und in Höhe dieses Schadens insbesondere auch gegen bereits geleistete Anzahlungen aufzurechnen. Gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des gelieferten Gegenstandes steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht an dem gelieferten Gegenstand zu.

8. Schutzrechte:  

Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in patentmuster‐ und markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Schutzrechte verübt werden, trägt der Auftraggeber jeden uns durch den Eingriff erwachsenen Schaden.  

Für Schäden, die uns entstehen durch Weitergabe von Geräten, insbesondere Angeboten, Zeichnungen, Mustern und Informationen an die Konkurrenz, machen wir den jeweiligen Käufer nach dem Urheberrechtgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb des Bürgerlichen Gesetzbuches voll haftbar.  

9. Änderungen:

Konstruktive Änderungen, insbesondere von uns erkannte Verbesserungen, behalten wir uns vor.  

10. Zahlung:

Unsere Rechnungen sind zahlbar entsprechend der Vermerke auf der Vorderseite unserer Rechnungsformulare. Fehlt dieser Hinweis, hat die Zahlung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, netto zu erfolgen.

Bei Zielüberschreitungen werden die Kosten und Zinsen berechnet, welche die Banken jeweils für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Umstände, die nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.  

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet. Sofern ein Verbraucher Beanstandungen erhebt und Mängelrechte gegen uns geltend macht, kann er, auch wenn die Mängel von uns nicht anerkannt sind, nur dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11.   Rücknahme von Waren:

Waren aus auftragsgemäß durchgeführten Lieferungen können nicht zurückgenommen werden.

12.   Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hamburg. Bei Bestellern, die Unternehmer sind, ist der Gerichtsstand für beide Teile Hamburg. Sofern der andere Vertragspartner nicht Vollkaufmann ist, gilt dieser Gerichtsstand auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur das deutsche Recht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

13.   Allgemeines:  

Im Übrigen gelten die Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (jeweils letzte gültige Ausgabe), soweit sie diese Bedingungen ergänzen und soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen.  

Maßgebend sind allein unsere Verkaufs‐ und Lieferbedingungen, sofern in unseren Auftragsbestätigungen keine abweichende Regelung festgelegt wird. Mündlich getroffene Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 

Unsere Lieferungs‐ und Zahlungsbedingungen gelten als vom Besteller angenommen, wenn dagegen nicht sofort Einspruch erhoben wird. Lieferbedingungen des Bestellers, die von unseren Bedingungen abweichen, haben keine Geltung, auch dann nicht, wenn sie gegenteilige Bestimmungen enthalten und wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden. Diese Rechte und Pflichten aus einem zwischen unseren Auftraggebern und uns geschlossenen Vertrag dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden.

Alle in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigem Werbematerial enthaltenen Angaben werden am Tage der Festsetzung nach bestem Wissen ermittelt. Späterhin erforderliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

14. Nebenleistungen:

Etwaige Beratungen, Empfehlungen oder sonstige Nebenleistungen sind stets unverbindlich. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche können daraus weder gegen uns noch gegen unsere Angestellten oder Beauftragten geltend gemacht werden.  

15.   Fachfremde Arbeiten:

Ausgeschlossen von unseren Dienstleistungen und Lieferungen sind alle Schlosser‐, Schreiner‐, Schweiß‐, Brenn‐ und Anstreicherarbeiten sowie die Stromlieferung. Bohrarbeiten über 10 mm Ø und 10 mm Materialstärke gehen zu Lasten des Bestellers. Zum Aufstellen und Einbauen von elektrischen Ausrüstungsgegenständen, die von Größe und Gewicht her Kräne bzw. Hilfsmannschaften erfordern, stellt der Besteller diese notwendigen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung.     

Die vorgenannten Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.